Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Kathleen Busies (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmer.
  3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Negative, Dia-Positive, ausgedruckte Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD…)

II. Urheberrecht

  1. Alle Urheber- und Leistungsrechte stehen dem Fotografen zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers (Kunden) bestimmt.
  3. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch am Bildmaterial übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Erweiterte Nutzungsrechte für die Verbreitung (z.B. in Print und Online Medien) werden gesondert – je nach Nutzungsart – vertraglich geregelt und berechnet. Andere Vereinbarungen, wie Verzicht auf die Urheberrechte, sind ausgeschlossen. 
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Bei Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nicht anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  7. Grundsätzlich gilt, dass der Fotograf die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten) sowie für betriebseigene Webseiten verwenden darf. Davon ausgenommen sind Aktfotografien und Fotografien von Kindern. In beiden Fällen bedarf es einer schriftlichen Einwilligungserklärung durch den Auftraggeber / die Eltern.

III. Leistung und Gewährleistung

  1. Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden. 
  2. Der Fotograf wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Der Fotograf kann den Auftrag auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (z.B. Labor) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Aufnahmeorte, die angewendeten fotografischen Mittel und die künstlerisch-technische Gestaltung und Bildbearbeitung. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als Auftragsgemäß erbracht.
  5. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotograf abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen ergeben. Diese sind kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. 

IV. Honorarvereinbarung

  1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotograf ein Honorar nach seiner jeweils gültigen Preisliste zu. 
  2. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Fotografen jederzeit zu kündigen. 
  4. Kündigt er, so ist der Fotograf berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.

V. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

  1. Der Auftragswert ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Fotografin in bar oder durch Überweisung zu zahlen.
  2. Die Preise, wenn sie nicht gesondert vereinbart, gelten exklusive Verpackung und Versand.
  3. Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung in der vorgegebenen Frist ganz oder teilweise nicht leistet.

VI. Angebote

  1. Das Angebot des Fotografs in Flyern, Prosepekten, Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw. die Preise laut Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss.
  2. Durch den Fotograf erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 10 Tage ihre Gültigkeit.

VII. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen, angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Labor), sofern es für den Auftrag notwendig ist.

VIII. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen.